Die Koalitionsfraktionen haben heute im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtags einen Änderungsantrag zu ihrer Novelle des Thüringer Sportfördergesetzes vorgestellt. Er nimmt Anregungen aus einer Anhörung des Parlamentsgremiums zum R2G-Gesetzentwurf auf und hat folgende Schwerpunkte: Erstattungsleistungen des Landes an die Kommunen für die künftig weitestgehend entgeltfreie Nutzung von öffentlichen Sportstätten, Einrichtung eines Landessportbeirats, konsequenteres Vorgehen gegen Mitarbeiter von Sportorganisationen mit Doping-Vergangenheit, Einführung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen des Freistaats mit dem Landessportbund. Bis Mitte Oktober sollen die kommunalen Spitzenverbände und der Landessportbund schriftlich zu den geplanten Änderungen Stellung nehmen. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen durch den zuständigen Landtagsausschuss kann das neue Sportfördergesetz aus Sicht der Koalitionsfraktionen im November-Plenum des Parlaments verabschiedet werden.
„Wichtige Zielsetzung des neuen Sportfördergesetzes ist es, dass die kommunalen Sportstättenentwicklungsplanungen künftig als Pflichtaufgabe regelmäßig zu erstellen und fortzuschreiben sind. Entscheidungen in den Kommunen über den Erhalt, die Sanierung und qualitative Weiterentwicklung oder den Neubau von Sportanlagen können damit künftig auf einer langfristigen, detaillierten und konzeptionell untersetzten Planungsgrundlage erfolgen. Das gibt den kommunalen Verantwortungsträgern und den Sportverbänden vor Ort ein spürbares Plus an Planungssicherheit.“, erklärt Roberto Kobelt, sportpolitischer Sprecher der Fraktion.
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